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Violet Lions

Fanclub Satzung

Satzung Fanclub von Doreen Leistner, Satzung des Fanclub „Violet Lions“ Gründung: 21.10.1993

§1 Name und Postanschrift

(1) Der am 21.10.1993 gegründete FCE Aue Fanclub führt den Namen “Violet Lions” und ist im Vereinsregister eingetragen. Als Postanschrift sind die Wohnsitze des Vorstandes angegeben. §2 Zweck (1)Der Fanclub ist ein Zusammenschluss von FCE Aue-Fans, gleichgesinnten Freunden und Mitgliedern des FC Erzgebirge Aue zum Zwecke der tatkräftigen Unterstützung des Vereins , sowie der Durchführung und Gestaltung eines eigenen Vereinslebens.

(2) Wir unterstützen außerdem unseren Partnerfanclub Viotet Lions 2007, ein Fanclub der österreichischen Mannschaft Austria Salzburg

§3 Neutralität

(1) Innerhalb des Fanclubs ist keinerlei militärische, militärähnliche und parteipolitische Betätigung gestattet. Der Fanclub verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen und wahrt die Gesetze und Verordnungen des öffentlichen und privaten Rechts in der Bundesrepublik Deutschland. Verstöße haben unmittelbar den Ausschluss zur Folge.

§4 Beginn der Mitgliedschaft

(1) Ordentliches Mitglied des Clubs kann jeder werden, der die Clubsatzung anerkennt und mindestens 16 Jahre alt ist. Bei unter 18 – jährigen bedarf es der schriftlichen Erlaubnis der Eltern. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro jährlich. Unter 18 Jahren zahlen die Hälfte des Jahresbeitrages also 10 Euro, den jeder auf das Clubkonto einzuzahlen hat. Die Aufnahme im Club als Person erfolgt erst nach Eingang des Mitgliedsbeitrages. Der Mitgliedsbeitrag muss bis zum letzten Tag des ersten/ dritten Quartals gezahlt werden, bei Nichteinhaltung erfolgt der Ausschluss aus dem Club.

(2) Die Annahme der Mitgliedschaft kann ohne Nennung von Gründen verwehrt werden.

§5 Ende der Mitgliedschaft

(1) Die ordentliche Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitglieds. Ein Anspruch auf Auseinandersetzung des Clubvermögens ist ausgeschlossen, es hat keinen Anspruch auf Auszahlung bereits gezahlter Beiträge.

(2) Ein Ausschluss kann aufgrund vereinsschädigenden Verhaltens erfolgen. Als solches gilt insbesondere ein grober Verstoß gegen diese Satzung. Der Ausschluss kann von jedem Mitglied beantragt werden und wird nach Anhörung des betroffenen Mitglieds vom Vorstand einstimmig beschlossen.

(3) Nach beendeter Mitgliedschaft ist eine erneute Aufnahme erst wieder nach 6 Monaten möglich

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§6 Organe

(1) Der Vorstand bzw. der erweiterte Vorstand ist das einzige Organ des Fanclubs. Es besteht aus zwei Mitgliedern. Die Verteilung der Aufgaben regelt der Vorstand selbst. Die Mitglieder des Vorstandes stehen im regelmäßigen Kontakt zueinander.

§7 Fanclubkasse

(1) Alle Einnahmen und Ausgaben werden über die Fanclubkasse, welche der Kassenwart und der Kassenprüfer führt, abgerechnet. Alle dortigen Ein- und Auszahlungen, mit Ausnahme von Aufnahmegebühren, müssen durch Rechnungen, Quittungen oder sonstiger Zahlungsbeweise im Kassenbuch belegt werden. Der aktuelle Kassenbestand ist den Mitgliedern durch den Kassenwart und den Kassenprüfer auf den Mitgliederversammlungen mitzuteilen.

§8 Mitgliederversammlung

(1) Der Fanclub trifft sich mindestens ein Mal im Jahr zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung. Bei zu geringer Teilnahme ist auch eine Mitgliederversammlung online zu vereinbaren.

§9 außerordentliche Mitgliederversammlung

(1) Eine außerordentliche Mitgliedersammlung kann jederzeit vom Vorstand einberufen werden, wenn Tatsachen oder Handlungen vorliegen, die gegen die Satzung des Fanclubs verstoßen, der Fanclub in seinem Fortbestand gefährdet ist, personelle Veränderungen im Vorstand erforderlich sind oder über einen Mitgliederausschluss entschieden werden muss.

§10 Veröffentlichungen

(1) Diskussionen, Anregungen und offizielle Mitteilungen und Einladungen für den Fanclub und deren Mitglieder erfolgen über die Homepage des Fanclubs

www.fanclub-violet-lions.magit.net oder über die von den Mitgliedern angegebenen Email Adressen.

§11 Finanzierung

(1) Das Clubvermögen wird am Ende des Geschäftsjahres vom Kassenprüfer auf Korrektheit und Bestand überprüft. Der Kassenprüfer legt bei der Mitgliederversammlung einen Abschlussbericht vor.

§12 Auflösung

(1) Der Club ist vom Bestand seiner Mitglieder unabhängig, solange deren Zahl drei nicht unterschreitet.

(2) Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln die Auflösung des Fanclubs “Violet Lions” beschließen. Das Clubvermögen wird dem FCE Aue Fanprojekt zugeführt.

§13 Satzungsänderungen

(1) Änderungen dieser Satzung können nur durch die Mitgliederversammlung mit mindestens 2/3- Mehrheit der anwesenden Mitglieder oder durch unwidersprochene Hinnahme durch die Mehrheit der Mitglieder nach vorheriger Bekanntgabe beschlossen werden.

§14 Inkrafttreten

(1) Die Satzung tritt mit der Gründung des FCE Aue Fanclubs „Violet Lions“ am 21.10.1993 in Kraft.

Der Vorstand
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